Einreisebestimmungen und Länderinfos

Infos zur Einreise

Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte den Seiten des Auswärtigen Amtes, der zuständigen Konsulate oder Botschaften.

USA

Einreise USA

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt) Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

USA Flagge

 

 

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum erforderlich
  • Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
  • Kinderreisepass: Ja…
    • … wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos verändert wurde, ist die Einreise visumsfrei möglich. Ansonsten ist ein Visum erforderlich. Ein noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich
    • … Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.

Visum

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (VWP) berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum. Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich des Tages der Ausreise aus den USA) gültig sein. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa-Waiver-Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

US-Visa-Waiver-Programm​

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa-Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (das – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA -, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des Visa-Waiver-Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am Visa-Waiver-Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au-Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
  • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
  • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe untenstehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich. Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10’ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober).

US-Visa-Waiver-Programm​

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namen
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt..

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. In deutschen Reisepässen setzt sich die Seriennummer aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Es werden 27 Zeichen (Buchstaben und Ziffern) genutzt. Damit es nicht zu Wortbildungen kommt, wurde auf die Vokale A, E, I, O, U verzichtet. Ebenso auf bestimmte Buchstaben, wie B, D, Q und S. Die Seriennummern setzen sich also aus folgenden Zeichen zusammen: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. Wenn nun für die Einreise in ein anderes Land ein Onlineformular ausgefüllt werden muss, dann wird die Ziffer/Zahl „0″ verwendet – nicht der Buchstabe „O”..

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter https://de.usembassy.gov/de/ und https://de.usembassy.gov/de/visa/. Bitte beachten Sie, dass vorhergehenden Einreiseinformationen nur für die Beschaffung des Visums in Eigenregie gelten. Bei den hier angezeigten Fristen handelt es sich um Angaben der Konsulate, die nur die reine Beantragungsdauer berücksichtigen. Informieren Sie sich bitte vor Beantragung Ihres Visums über die nötigen Formulare, eventuell benötigte Einladungen oder ob ein persönliches Vorsprechen bei der jeweiligen Botschaft nötig ist. Sofern Sie eine Reise über uns gebucht haben, können Sie uns einfach die Beschaffung Ihres Visums übernehmen lassen. Die Preise für diesen Service entnehmen Sie bitte bei jeder Reise unter dem Reiter “Termine und Preise”. Alle nötigen Formulare und Informationen finden Sie unter dem Reiter “Service”.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Kanada

Einreise Kanada

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt). Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

 

Kanada Flagge

Hinweis: Bei Einreise über Land oder Wasser ist keine eTA erforderlich

  • eTA ist so lange gültig wie der Reisepass, höchstens aber 5 Jahre.
  • eTA kostet unabhängig davon, wie viele Reisen nach Kanada unternommen werden 7 CAD

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich.

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
    Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.

Voraussetzungen für die Ein- oder Durchreise Kanadas

Die meisten Besucher, die nach Kanada ein- oder durchreisen, benötigen entweder ein gültiges Visum oder eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), ähnlich wie für die USA. Um ohne Visum nach Kanada einzureisen oder durch das Land zu reisen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Staatsangehöriger eines Landes ohne Visumspflicht sein
  • Sie müssen die nötigen Reise- und Ausweisdokumente für sich selbst und mitreisende Kinder mitführen
  • Sie müssen über eine gültige elektronische Reisegenehmigung (eTA) verfügen

Ob Sie ein Visum oder eine eTA benötigen, erfahren Sie unter www.cic.gc.ca

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden.

Elektronische Reisegenehmigung (eTA)

Gemäß der kanadischen Einreisebestimmungen benötigen Reisende für Ihren Aufenthalt in Kanada eine eTA, bevor sie Ihren Flug in eine kanadische Stadt antreten. Ohne dieses Dokument wird Ihnen die Einreise verweigert. Es empfiehlt sich, schon vor Buchung des Fluges eine eTA zu beantragen. Der Antrag kostet 7 CAD. Eine eTA gilt bis zu fünf Jahre und ermöglicht eine wiederholte Einreise nach Kanada, sofern Ihr Reisepass während dieses Zeitraums noch gültig ist.

Die eTA kann online auf www.cic.gc.ca auf in englischer oder französischer Sprache beantragt werden. Hierfür sind ein gültiger Reisepass, eine Kreditkarte und eine Email-Adresse notwendig. Ein PDF-Dokument in deutscher Sprache dient der Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags vor dem Antritt des Flugs.

Anstatt eine eTA zu beantragen, kann alternativ ein Visum online oder bei einer kanadischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)

Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Informationen auch in deutscher Sprache, Antragsformulare und FAQ finden sich auf der Webseite des Government of Canada.

Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel Authorization (eTA) an. Hierunter finden sich auch Betrüger, die eine vermeintliche „eTA“ ausstellen, die von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die in obengenannter Webseite.

Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden.

Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.

Gebühren und Gültigkeitsdauer

Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).

Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.

Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.Ä.

Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.

Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde am 30. April 2012 geschlossen. Zuständig ist nun die Botschaft von Kanada in Wien (Österreich). Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.

Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise

Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise zwar visumsfrei, aber grundsätzlich nur noch mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich.
Anfang August 2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen vor der Abreise zwingend eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können. Nur bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.

Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.

Hinweis für Doppelstaater: Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.

Praktikum/Beschäftigung als Au-Pair u. ä.

Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten. Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Programms „International Experience Canada”.

Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen finden Sie im Internet auf der Webseite des Government of Canada.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

API-Datenerfassung

Ähnlich der Einreise in die USA, sind Fluggesellschaften verpflichtet, den kanadischen Behörden am Abflugtag die Daten aller Passagiere zu übermitteln. Die API-Datenerfassung geschieht durch den Interactive Advance Passenger Information (IAPI) Prozess. Erfasst werden unter anderem Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Passnummer sowie Informationen über Ihren Flug. Korrekte und vollständige Angaben ersparen Ihnen Unannehmlichkeiten am Zielflughafen und erleichtern Ihnen die Einreise. Am einfachsten übermitteln Sie Ihre Daten im Voraus online auf swiss.com. Falls das nicht möglich ist, werden diese am Check-in Automaten oder beim Einchecken am Schalter mit Ihrem Reisepass erfasst.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Argentinien

Einreise Argentinien

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt). Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

 

Argentinien Flagge

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
    • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
      Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
    • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z. B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen (siehe hierzu auch: https://ealem.cancilleria.gob.ar/de). Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren brauchen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich ebenfalls die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Sonstiges

Seit Mai 2012 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Argentinien. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Portraitfoto erstellt.

An- und Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen in die USA (www.diplo.de/sicherreisen). Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Brasilien

Einreise Brasilien

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt). Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Brasilien Flagge

Reisedokumente

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
    Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
  • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise an Bord der Flugzeuge, Schiffe oder Busse kurz vor Ankunft in Brasilien ausgeteilt wird. Sie kann auch schon vorher von der Seite der brasilianischen Bundespolizei (www.dpf.gov.br) heruntergeladen werden. Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Visum

Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visafrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen touristische Aktivitäten, Verwandtenbesuche, Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten, Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes), Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.

Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen. Ebenso sollten diejenigen die beabsichtigen, entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Brasilianische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin berlim.itamaraty.gov.br ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Auch wenn Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben: www.auswaertiges-amt.de/DE

Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften​

  • Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.
  • Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika.
  • Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks, … ) bei der Einreise deklariert werden.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, des Namens des Patienten und Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.

Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter www.receita.fazenda.gov.br (auf englisch) zu finden.

Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien keine Quarantänefrist besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.

Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare sind auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin zu finden berlim.itamaraty.gov.br. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft Ihres Ziellandes erhältlich. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Chile

Einreise Chile

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt). Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Chile Flagge

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit Foto versehen
    Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine “Tarjeta de Turismo” (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die “Tarjeta de Turismo” muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der “Policía Internacional” in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. +56 2 26809110, oder am Flughafen, Tel. +56 2 26901781) bzw. in anderen Regionen von der “Policía de Investigaciones” eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das “Departamento de Extranjería” in Santiago (San Antonio 580, Tel. +56 2 24863000) bzw. in anderen Regionen die jeweilige “Gobernación Provincial”. Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl ) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.

Hinweise für die Reise mit Minderjährigen

Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe www.bcn.cl. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chilenischen Vorschriften besagen, dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nach Einreise in Chile muss die bei einer chilenischen Auslandsvertretung unterzeichnete Reisegenehmigung vom chilenischen Außenministerium legalisiert werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

An- bzw. Abreise über die USA

Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Grundsätzlich sollten alle mitgeführten Lebensmittel, auch noch original verpackte, wie etwa Nüsse, auf dem Einreiseformular angegeben werden. Detaillierte Einfuhrbestimmungen finden Sie auf Spanisch unter www.sag.gob.cl

  • Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.
  • Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.

Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen. Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Peru

Einreise Peru

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt). Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Peru Flagge

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, bei Reise über die USA US-Visum erforderlich
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, mit Foto, bei Reise über die USA US-Visum erforderlich
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto, bei Reise über die USA ist ein US-Visum erforderlich; Die Botschaft rät jedoch von der Einreise mit dem Kinderausweis ab
    Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen sechs Monate ab Einreise gültig sein.
  • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Es sollte darauf geachtet werden, dass die beabsichtigte Aufenthaltsdauer durch die Beamten der peruanischen Einwanderungsbehörde im Pass und auf der (stets auszufüllenden) Einreisekarte vermerkt wird. Es kann andernfalls vorkommen, dass die Beamten die Aufenthaltserlaubnis im Pass willkürlich auf z. B. 30 Tage begrenzen, obwohl ein Aufenthalt von beispielsweise 45 Tagen geplant ist. Wenn die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wird, ist bei Ausreise eine Geldstrafe zu zahlen. Auch bei Verlust der „Tarjeta Andina de Migración“ wird bei Ausreise eine Geldstrafe fällig. Detaillierte Informationen sind in spanischer Sprache erhältlich unter www.migraciones.gob.pe oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. Ihrem Wohnsitzland.

Bitte lassen Sie auch bei Einreise auf dem Landweg unbedingt das Einreisedatum durch einen Stempel der Grenzbehörde im Pass dokumentieren, da es sonst zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen kann.

Hinweise für die Reise mit Minderjährigen

Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Migrationsbehörden für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, unter folgenden Umständen zwingend die Vorlage einer notariell oder konsularisch beglaubigten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:

  • für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei vorangegangenen Aufenthalten in Peru von über drei Monaten (gelegentlich wird die o. a. Genehmigung bei peruanischen Staatsangehörigen jedoch auch nach kürzeren Aufenthalten in Peru verlangt)
  • für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, nur bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru.

Nähere Informationen (auf Spanisch und Englisch) finden Sie auf der Webseite der Migrationsbehörden, www.migraciones.gob.pe

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Informationen über Zollvorschriften in Peru finden sich auf der Webseite der peruanischen Obersten Zollbehörde (auf Spanisch und Englisch): www.sunat.gob.pe. Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt. Die temporäre Einfuhr eines PKW oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch.

Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru: Die Zollauslösung ist kostspielig und zeitaufwändig; sie kann nicht durch die Botschaft oder die Honorarkonsuln vorgenommen werden. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Es ist nicht möglich, private Sendungen für Touristen an die Botschaft oder die Honorarkonsuln zu senden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Uruguay

Einreise Uruguay

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen (Quelle: Auswärtiges Amt). Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Uruguay Flagge

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
    Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum.

Einreisedokument

An der Grenzstelle erhält der Einreisende ein Einreisedokument in Papierform, das bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei direkter Einreise, insbesondere aus einem Nachbarland, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von den Grenzbeamten ein Einreisezettel ausgehändigt und der Reisepass mit Einreisestempel versehen wird, da ansonsten bei Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt die Grenzbehörden die Ausreise verweigern und/oder eine Geldstrafe verhängen können. Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Infos zum Land

USA

Reise- und Sicherheitshinweise USA

Geld & Kreditkarten

Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich.

Der Umtausch von Euro-Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

Straßenverkehr/Mietwagen/Führerschein

Autofahrer sollten sich über die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen.
Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.
Ein internationaler Führerschein wird – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.
Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche “Strafschadensersatz” (“punitive damages”), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu “Strafschadensersatz” können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.

Sollten Sie einen Strafzettel (“Ticket”) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie. In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.

Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.

Besonderheiten bei der Einreise

Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mind. 3 Stunden) einplanen, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene Gepäckstücke dürfen auch gewaltsam geöffnet werden. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA).

Reisen nach oder von Kuba

Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden festgelegten Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um das kubanische Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen. Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen. US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-amerikanischen Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen:

Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.

Besondere Zollvorschriften

Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter International Visitors. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden). Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:

Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in einigen US-Bundesstaaten (wie etwa Cannabis in Kalifornien) bzw. Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt wird, eine lebenslange Einreisesperre nach sich ziehen und  zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-$. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich “nur” um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.

Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als erlaubt.

Alkoholgenuss
Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21-Jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind.

Rauchverbote
werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.

Nacktbaden
Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als “indecent exposure” unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden – am besten auch von Kleinkindern – unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden “oben ohne” – nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.

Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden. Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren “sexuell suggestiven” Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.

Öffentliches Stillen
Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den “indecent exposure”-Strafvorschriften ausgenommen, sollte jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger “liberalen” Gegenden unterlassen werden.

Verletzung der Aufsichtspflicht
In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für “unangemessen lange” Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.

Prostitution
In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.

Stalking
In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, “Stalking” genannt, strafbar.

Medizinische Hinweise

Luftverschmutzung durch Waldbrände
Durch die langanhaltenden Brände kommt es örtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität, die für ältere Personen mit Herz-/Kreislaufproblemen sowie für Kleinkinder besonders bei größerer Anstrengung die Gesundheit beeinträchtigen kann.

Zika-Virus-Infektion
In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wurde eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit einer lokalen Übertragung des Virus ist in den USA grundsätzlich gegeben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.
Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen.
Frauen sollten für 2 Monate nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu schützen.

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.

Bei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet werden (ggf. vor Einreise erfragen). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.

Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

West-Nil-Fieber (West Nile Virus)
Das West-Nil-Fieber ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet.

Die Patienten leiden an grippeähnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentzündung, Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der Hälfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anhält. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne Therapie ab. In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnhäute (Meningitis) sowie zu akuten Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr zurückbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen können zum Tod führen. Betroffen sind insbesondere alte Menschen, Kinder und Abwehrgeschwächte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je älter der Patient ist, umso höher ist die Gefahr für die Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verläufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West-Nil-Virus zu infizieren, ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelfällen auch nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte Mütter können das Virus auf das ungeborene Kind oder später beim Stillen durch die Muttermilch übertragen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der USA wird allen Reisenden empfohlen,

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Hantavirus
Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov

Medizinische Versorgung

In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

 

Allgemeine Informationen über USA

Stand: März 2018

Ländername: United States of America / Vereinigte Staaten von Amerika

Klima: überwiegend warm- und kühlgemäßigte Zone

Lage: Nordamerikanischer Kontinent zwischen 26. und 49. Breitengrad. Weitere Gebiete – Überseegebiete (mit unterschiedlichem Rechtsstatus): Puerto Rico, Virgin Islands, Guam, Nördliche Marianen, American Samoa

Landesfläche: 9.857.306 Quadratkilometer (circa 25-fache Größe Deutschlands)

Hauptstadt: Washington, D.C.; Stadt: circa 658.000 Einwohner; Großraum: 5,95 Millionen Einwohner

Bevölkerung: 319 Millionen Einwohner; davon circa 55 Millionen Amerikaner lateinamerikanischer Herkunft, circa 40 Millionen Afro-Amerikaner, circa 17 Millionen Amerikaner asiatischer Herkunft, circa 2 Millionen Amerikaner indianischer Herkunft
Bevölkerungsdichte: circa 33 Einwohner pro Quadratkilometer, circa 82 Prozent der Bevölkerung lebt in städtischen Ballungsgebieten

Landessprache: Englisch, lokal auch Spanisch

Religion: 80 Prozent der Bevölkerung gehören 238 Religionsgemeinschaften an, davon 37 Prozent protestantischen Gemeinschaften (Baptisten, Methodisten, Lutheraner, Presbyterianer), 23 Prozent der römisch-katholischen Kirche, 2 Prozent Juden, 0,8 Prozent Muslime

Nationalfeiertag: 4. Juli – Independence Day (Unabhängigkeitstag – 1776)

Staatsform/Regierungsform: Föderale und präsidentielle Republik; Gewaltenteilung und -verschränkung

Staatsoberhaupt und Regierungschef: Donald Trump, 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Amtsantritt: 20.01.2017, Republikaner

Vertreter: Mike Pence (Vizepräsident)

Außenminister: John Sullivan (geschäftsführend seit dem 13.03.2018)

Parlament: Kongress mit zwei Kammern: Senat (100 Sitze) und Repräsentantenhaus (435 Sitze)

Parteien:
Republikanische Partei: hält die Mehrheit der Sitze im Senat und Repräsentantenhaus und stellt seit 2017 die Regierung
Demokratische Partei: seit 2017 in der Opposition

Verwaltungsstruktur: Bundesstaat (50 Bundesstaaten und Bundesbezirk Columbia mit Hauptstadt Washington) mit Bundes- (federal), Landes- (state), Kreis- (county) und Gemeindeverwaltung

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: Gründungsmitglied der Vereinten Nationen, NATO, Organisation der Amerikanischen Staaten OAS, OECD und zahlreicher anderer internationaler Organisationen (58)

Bruttoinlandsprodukt (BIP): etwa USD 18,62 Billionen (Stand: 2016)

Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf: etwa USD 57.608 (Stand: 2016)

Landeswährung: US-Dollar; derzeitiger durchschnittlicher Wechselkurs 1 US-Dollar zu 0,81 Euro

Hinweis: Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Kanada

Reise- und Sicherheitshinweise Kanada

Geld & Kreditkarten

Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.

Kanada Flagge

Alkohol und Rauchen

Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken liegt bei 19 Jahren (Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Quebec). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zuhause eingenommen werden.
In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc. verboten.

Straßenverkehr/Führerschein

In Kanada gilt (im Gegensatz zu den USA) das metrische System: Entfernungen werden in km angegeben. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo- und Alkoholverstößen. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, Abweichungen zu Deutschland bestehen z. B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker.
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada bis zu einer Dauer von sechs Monaten gefahren werden. Vorsorglich wird empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.

Besondere Zollvorschriften

Kleidung und Gegenstände für den persönlichen Bedarf („personal baggage“) können eingeführt werden.

Alkoholische Getränke
Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein oder etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Die Mindestaltersgrenze beträgt 18/19 Jahre, s. o. allgemeine Informationen zu Alkohol.

Tabak
Zollfrei sind 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200g Tabak und 200 Tabak-Sticks. Mindestalter 18 Jahre.

Geschenke
Zollfrei sind Geschenke im Wert bis 60 CAD pro beschenkte Person. Bei Überschreitung ist die beschenkte Person abgabenpflichtig.

Waffen
Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Im Regelfall wird eine Genehmigung für 60 Tage erteilt.

Lebensmittel, Pflanzen, Tiere
Diese Gegenstände müssen grundsätzlich deklariert werden. Da sich Bedrohungen kurzfristig ändern, unterliegen die Einfuhrbestimmungen täglichen Anpassungen. Aktuelle Regeln sind auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) zu finden.

Einfuhr von Zahlungsmitteln
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.

Einfuhrverbot
Es besteht ein Einfuhrverbot für pornografisches Material, Hasspropaganda.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App “Zoll und Reise” finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage wird üblicherweise ein Alkoholverbot auf Campingplätzen und in National- und Provinzparks verhängt.

Medizinische Hinweise

Wie in den benachbarten USA beginnt auch in Kanada ab Mai die West-Nil-Fieber-Saison, eine grippeähnliche Viruserkrankung, die durch vorwiegend nachtaktive Mücken auf Menschen übertragen werden kann. Schwere Komplikationen – auch Todesfälle – kommen vor. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.

Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.

Medizinische Versorgung

Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“ und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung.

Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.

Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

 

 

Allgemeine Informationen über Kanada

Stand: Dezember 2017

Ländername: Kanada (Canada)

Klima: Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern; in den Küstenprovinzen Seeklima

Lage: Zwischen 53° und 141° westlicher Länge, bzw. zwischen 83° und 41° nördlicher Breite

Landesfläche: 9.984.670 km²

Hauptstadt: Ottawa (Provinz Ontario), 934.243 bzw. 1.323.783 Einwohner (Großraum Ottawa-Gatineau, Provinzen Ontario und Quebec))

Bevölkerung: 36.503.097 (1. Quartal 2017), Wachstumsrate: 5% (seit dem letzten Zensus 2011), Dichte: 3,9 Personen pro km²

Landessprachen: Englisch, Französisch

Religion (Daten aus 2011): Christentum (67,3%), Islam (3,2%), Judentum (1,0%), Hinduismus (1,5%), Buddhismus (1,1%), Sikhismus (1,4%), nicht religiös (23,9%)

Nationalfeiertag: Kanadatag / Canada Day – 1. Juli

Unabhängigkeit: 1867, voll souverän seit 17. April 1982 (Constitution Act)

Regierungsform: Bundesstaatliche konstitutionelle Monarchie, Parlament mit zwei Kammern (Unterhaus / House of Commons: 338 Sitze; Senat, 105 Sitze); parlamentarisches Regierungssystem mit Mehrheitswahlrecht (Direktmandate)

Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II., vertreten durch die Generalgouverneurin und Oberkommandierende von Kanada (Governor General and Commander-in-Chief of Canada) Julie Payette

Regierungschef: Premierminister Justin Trudeau, Abgeordneter im Unterhaus und Vorsitzender Liberale Partei

Außenministerin: Christina Alexandra („Chrystia“) Freeland, Abgeordnete im Unterhaus und Mitglied der Liberalen Partei

Regierungspartei: Liberale Partei / Liberal Party – 183 Sitze

Opposition: Conservative Party – konservativ – 99 Sitze; New Democratic Party (NDP) – sozialdemokratisch – 44 Sitze; Bloc Québecois (BQ) – separatistisch – 10 Sitze; Green Party – Die Grünen – 1 Sitz; Unabhängige – 1 Sitz

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und Körperschaften: VN, G7, G8, G10, G20, NATO, OECD, WTO, Commonwealth, Frankophonie, OAS, APEC, OSZE, Arktischer Rat u.v.m.

Medien: CBC (Radio und Fernsehen), CTV (Fernsehen); Tageszeitungen: The Globe and Mail, National Post, The Toronto Star, La Presse, Le Devoir, The Sun/Vancouver, Ottawa Citizen u.a.

Bruttoinlandsprodukt (BIP – nominal) 2017: 1.395.660.888 € (1.640,39 Mrd. USD)

BIP pro Kopf (2017) : ca. 38.093,56 € (44.773 USD)

Wachstumsrate (BIP–real) 2017: +3,04%; 2016: +1,47%; 2015: +1,2%; 2014: +2,5%

Wechselkurs (2015, durchschnittlich): 1 Euro =1,4182 CAD

Wirtschaftswachstum: 2012: +1,7%; 2013: +2,0%; 2014: +2,5% 2015: +1,2%, 2016: 1,4%

Wichtigste Wirtschaftsbranchen: Immobilien; Verarbeitendes Gewerbe; Bergbau, Öl- und Gasförderung

Haushaltdefizit: 2013: -1,0%; 2014: -0,3%; 2015: 0,1% Ziel 2016: -0,2%

Öffentliche Verschuldung: 2013: 87,66% BIP; 2014: 86,2% BIP; 2015: 91,5% BIP, 2016: 92,26% BIP, 2017: 89,57% BIP

Bewertung Ratingagenturen: S&P: AAA, Moody’s: Aaa, Fitch: AAA

Top 3 Import: 1.USA; 2.CHN; 3.MEX

Top 3 Export: 1.USA; 2.CHN; 3.GBR

Arbeitslosenquote: 6,7% (März 2017)

Jugendarbeitslosigkeit: 12,8% (März 2017)

Militärgröße: 65.697 (April 2016)

MilitärausgabenBIP: 2016: 0,99% bzw. 20,3 Mrd. CAD

Hinweis: Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Argentinien

Reise- und Sicherheitshinweise Argentinien

Geld und Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei einigen Banken jedoch nur bis zu 700,– Pesos pro Einzeltransaktion pro Tag. Unter Umständen können weitere Beträge an Automaten anderer Banken abgehoben werden; hierauf ist aber kein Verlass.

Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land problemlos tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die Euro in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.

Straßen- & Flugverkehr

Im Straßenverkehr wird insbesondere Fußgängern zu besonderer Vorsicht geraten. Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.

Bergsteigen und Trekking

Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. Reisende sollten sich vergewissern, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden sollten beachtet werden. Es wird außerdem empfohlen, Wanderungen und Bergtouren in Begleitung eines anerkannten örtlichen Leiters durchzuführen, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern.

Im Nationalpark Aconcagua hat am 15.11.2014 die Bergsteiger- und Trekkingsaison begonnen. Informationen, auch zu den Parkgebühren, sind über die Webseite http://www.aconcagua.mendoza.gov.ar, erhältlich, oder unter folgender E-Mail: informesaconcagua@mendoza.gov.ar.

Die Parkverwaltung des Nationalparks Nahuel Huapi führt ein Trekking-Register. Eintragungen sind auf der Webseite http://www.nahuelhuapi.gov.ar oder im Büro in Bariloche möglich: Av. San Martin 24, Mo – Fr von 8.00 bis 17.00 Uhr, Sa und So von 10.00 bis 17.00 Uhr, Telefon +54 (0) 294 4423111, intern 113, E-Mail: informesnh@apn.gov.ar. Notrufnummer: 105.

Sollte sich während des Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, sollten sich Reisende möglichst schnell bei ihren Angehörigen melden und die Anweisungen der Behörden befolgen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, sollte die Deutsche Botschaft in Buenos Aires kontaktiert werden.

Besuch von Fußballspielen

In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.

Es wird deshalb empfohlen, ein Fußballspiel möglichst in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde zu besuchen, um sicher zum Spiel und wieder zurück zu kommen. Die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze sollten gemieden werden. Hotels informieren auch über Organisationen, die den Eintritt, die An- und Abfahrt organisieren.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.

Artenschutz

Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter https://www.argentina.gob.ar/ambiente.

Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. +49 228 84914444, Fax +49 228 84911039.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Argentiniens, u. a. für die Iguaçu-Wasserfälle ist prinzipiell allen Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (www.who.int) eine rechtzeitige Impfung zu empfehlen, d.h. 10 Tage vor Einreise.

Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.

Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei direkter Einreise aus Deutschland ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung derzeit behördlich vorgeschrieben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt außerdem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition Tollwut und Typhus empfohlen.

Dengue

Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

Malaria

Es gibt ein minimales Risiko im Norden der Provinz Salta sowie Einzelfälle im Depto. Iguaçu in Misiones. Die anderen Regionen inkl. der Iguaçu-Wasserfälle gelten als malariafrei.

Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Je nach Reiseprofil kann eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Hantavirus

Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.

In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Argentinien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

Sonstige Hinweise

Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.

Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.

Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000 erreichbar.

Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Reisende unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.

 

Allgemeine Informationen über Argentinien

Stand: Februar 2015

Ländername: Argentinische Republik (República Argentina)

Lage: Südliches Südamerika, zwischen dem 22. und 55. Grad südlicher Breite und dem 54. und 73. Grad westlicher Länge (größte Nord/Süd-Ausdehnung: 3.700 km, größte Breite: 2.100 km)

Fläche: 2,78 Mio. qkm (zweitgrößtes Land Südamerikas)

Hauptstadt: Buenos Aires, Bundeshauptstadt: rund 2,89 Mio. Einwohner; Großraum (Bundeshauptstadt plus Einzugsgebiet): 12,8 Mio. Einwohner

Bevölkerung: rund 41 Mio. Einwohner; im 19./20. Jahrhundert Einwanderungsland, vorwiegend italienischer und spanischer Abstammung; ca. 2% indigener Abstammung; 5,4% unter Armutsgrenze (nach offizieller Statistik; über 25% nach Schätzung von Forschungseinrichtungen und wichtigen NGOs); ca. 1 Mio. Deutschstämmige

Landessprache: Spanisch

Religion(en); Kirche(n): Katholiken 90%, Protestanten 2% und Juden 1%, andere Glaubensrichtungen 6%

Nationaltag: 25. Mai (1810); Revolutionstag – “Tag des Vaterlandes” (Sturz des spanischen Vizekönigs)

Regierungsform: Präsidialdemokratie, Bundesrepublik; Kongress bestehend aus 2 Kammern: Senat mit 72 und Abgeordnetenkammer mit derzeit 257 Sitzen

Staatsoberhaupt: Präsidentin der Argentinischen Nation: Cristina Fernández de Kirchner; Vizepräsident: Amado Boudou

Außenminister: Minister für Auswärtige Beziehungen und Religionsfragen, Héctor Timerman

Parlamentspräsident: Präsident des Senats: Amado Boudou; Präsident der Abgeordnetenkammer: Julián Domínguez

Regierungspartei: “Frente para la Victoria” sowie “Partido Justicialista/PJ” (Peronisten), ab dem 10.12.2013: 32 (+10 Alliierte) von 72 Sitzen im Senat, 118 (+16 Alliierte aus anderen Parteien) von 257 Sitzen in der Abgeordnetenkammer

Andere im Parlament vertretene Parteien: Größte Fraktionen: Unión Cívica Radical/UCR (Radikale Bürgerunion), Unión PRO (Republikanischer Vorschlag),Frente Renovador (Erneuerungsfront)

Gewerkschaften: Vielzahl überwiegend peronistisch ausgerichteter Einzelgewerkschaften. Dachverband CGT (Confederación General del Trabajo, seit 2012 in einen regierungsnahen und einen regierungskritischen Flügel gespalten), daneben die CTA (Central de Trabajadores Argentinos)

Organisationen der Wirtschaft: Industrieverband UIA – Union Industrial Argentina (Pendant zum dt. BDI), Arbeitgeberverband AEA – Asociación Empresaria Argentina, daneben gibt es zahlreiche branchenspezifische Wirtschaftsverbände

Verwaltungsstruktur des Landes: In den 23 Provinzen jeweils eigene Exekutive unter Führung eines Gouverneurs, ein eigenes Parlament und eine eigene Gerichtsbarkeit. Bundeshauptstadt Buenos Aires (Capital Federal) hat eigene Verwaltung und eigenes Parlament, unterliegt jedoch der Zuständigkeit der Bundesgerichte und der Bundespolizei. Argentinien zählt 2.168 Gemeinden (municipios) mit jeweils einem Bürgermeister an der Spitze.

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: UNO (Gründungsmitglied 24.10.1945) und OAS, 2013/2014 nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat, Mitgliedschaft in sämtlichen wichtigen VN-Sonderorganisationen, WTO,MERCOSUR, UNASUR, CELAC.

Wichtigste Medien: Rundfunk: Landesweiter Staatsrundfunk (Radio Nacional), daneben Vielzahl weiterer regionaler und kommunaler Radiosender sowie über 100 private Radiostationen. Fernsehen: Landesweit senden ein staatlicher und vier private Sender. Daneben existiert eine Vielzahl an kleineren, teils lokalen Sendern. Die Deutsche Welle ist je nach Kabel-/-Sat- Anbieter auf Deutsch oder Spanisch zu empfangen. Presse: “Clarín” (Auflage ca. 250.000), “La Nación” (ca.160.000) und weitere kleinere Tageszeitungen. Außerdem “Buenos Aires Herald” (englischsprachig) und “Argentinisches Tageblatt” (deutschsprachige Wochenzeitung).

Ansässige Deutsche: Deutsche Staatsangehörige: mit Pass ca. 50.000 (Doppelstaatler 30.000). Weitere Deutschstämmige, unter anderem Wolgadeutsche: ca. 1 Million.

Bruttoinlandsprodukt: 611,3 Mrd. USD (2013)

Pro-Kopf-BIP: 14.762 USD (2013)

Hinweis: Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Brasilien

Reise- und Sicherheitshinweise Brasilien

Geld und Kreditkarten

Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.

Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500,- und 2.000,- Reais (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.

Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit brasilianischen Reais an Geldautomaten.
  • Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen, nicht auf offener Straße.

Sprache

Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.

Flugverkehr

Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.

Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr

Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen.

Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.

Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden rigoros verfolgt und mit hohen Strafen geahndet.

Telefonieren/Mobiltelefone

In Brasilien ist bei Ferngesprächen grundsätzlich ein Provider vorzuwählen: innerhalb Brasiliens Provider (z. B. 014 od. 015) + bras. Vorwahl + Tel.; bei Auslandsgesprächen z. B. nach Deutschland analog: Provider (z. B. 0014 od. 0015)+ 49 + dt. Vorwahl + Tel).

In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl gewählt werden.

Medizinische Hinweise

Genereller Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Auf Grund derzeit vermehrter Masernfälle in der Region in und um Fortaleza wird auf einen ausreichenden Masernimpfschutz hingewiesen. Dies gilt auch für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden – vorzugsweise mit Kombiwirkstoff – allerdings nur für diejenigen, die in ihrer Kindheit gar nicht oder nur einmal gegen die Masern geimpft worden oder ihren Masern-Impfstatus nicht kennen. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Dengue

Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Seit dem 1. Januar 2015 sind insgesamt 224.000 Denguefälle registriert worden, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2015 darstellt (+160%). In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der unbedingten konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.). Letzteres hilft auch gegen die zunehmend gemeldeten Fälle des Chikungunyafiebers (s.u.). Aktuelle Informationen für Reisende in Brasilien sind auch über folgenden Link des brasilianischen Gesundheitsministeriums im Internet abrufbar in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache: portalsaude.saude.gov.br

Impfschutz gegen Gelbfieber

Brasilien verlangt bei der Einreise zwar keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung, allerdings kann dieser bei anschließender Weiterreise in manche Drittländer (www.who.int) verlangt werden. Außerdem wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören:

  • Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima, und Tocantins.
  • Für bestimmte Gebiete in folgenden Staaten: Bahia, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, und São Paulo. Die Impfung wird auch für den Besuch der Iguaçu-Wasserfälle empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist auch unter www.who.int zu finden. Die Impfung ist medizinisch nicht erforderlich, wenn lediglich die Küstenstädte Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife und Fortaleza besucht werden.

Chikungunya

Aktuell gibt es, sich ausbreitend von der Karibik seit Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region, inzwischen auch in Brasilien landesweit Fälle von Chikungunya, insbesondere in den Bundesstaaten Alagoas, Amapa, Amazonas, Bahia,, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais und Roraima. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken werden allen Reisenden Mückenschutzmaßnahmen empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt kann die Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Ganzjährig besteht ein hohes Risiko in den Provinzen Acre, Rondônia und Roraima bzw. ein geringes Risiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul. Als malariafrei gelten die Ostküste inkl. Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren. Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall die Mitnahme einer Notfallmedikation sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Rocky Mountain Spotted Fever

Seit einigen Jahren treten vereinzelte Fälle dieser saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit im Bundesstaat Sao Paulo auf. In der Regel kommt es zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Hautausschlägen. In ungünstigen Fällen kann es beim Befall von Lunge, Nieren und dem Gastrointestinaltrakt zu lebensgefährlichen Komplikationen/Blutungen kommen. Bei Aktivitäten im Freien sollte unbedingt auf Schutz vor Zecken (adäquate Kleidung, Repellentien) geachtet werden.

Durchfallerkrankungen

Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden. Dies ist besonders in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes wichtig.

HIV/AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in den großen Städten im privaten Sektor überwiegend auf westeuropäischem Standard. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen nicht selten defizitär strukturiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelhaft vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken unabhängig einer bestehenden Auslandskrankenversicherung eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist, sonst wird u. U. gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise nach Brasilien eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org). Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

Schwimmen

Starke Strömungen und gefährliche Fische sind die Hauptursachen für Badeunfälle. Reisende sollten daher Signale (rote Flagge = Baden verboten) beachten oder Rat von Ortskundigen einholen.

Baden „oben ohne“/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit

Baden „oben ohne” gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogen

Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig – oft unter schwer erträglichen Bedingungen – in Brasilien verbüßt werden.

Artenschutz

Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter www.ambiente.gob.ar. Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. +49 228 84914444, Fax +49 228 84911039.

Sexualstraftaten

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.

Tier- und Pflanzenschutz

Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel: +49228/8491-4444, Fax: +49228/8491-1039, PBox-CitesMA@BfN.de

Besuch von Indianerschutzgebieten

Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen. Weiterführende Hinweise zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien sind auch auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin zu berlim.itamaraty.gov.br/

Allgemeine Informationen über Brasilien

Stand: Februar 2015

Ländername: Föderative Republik Brasilien (República Federativa do Brasil)

Lage und Klima: 5º nördliche bis 33º südliche Breite, 35º bis 74º westliche Länge; grenzt an alle Länder Südamerikas außer Chile und Ecuador; Klima tropisch und subtropisch

Fläche: 8,5 Mio. qkm; 47 % der Fläche Südamerikas

Hauptstadt: Brasília, 450.000 Einwohner (Bundesdistrikt 2,4 Mio. Einwohner)

Bevölkerung: 201,5 Millionen Einwohner, Wachstum 1,1 % p.a.; ethnische Vielfalt und Mischung, ca. 800.000 Indigene

Landessprache: Portugiesisch in brasilianischer Variante

Religionen / Kirchen: Überwiegend römisch-katholisch (ca. 68 %); zunehmend protestantische Gruppen und Sekten; verbreitet synkretistisch-animistische Kulte

Nationalfeiertag: 7. September, Unabhängigkeitstag

Unabhängigkeit: 7. September 1822

Staatsform: Präsidiale föderative Republik

Staatsoberhaupt und Regierungschef: seit 01.01.2011: Dilma Vana Rousseff (PT)

Außenminister: Mauro Vieira (seit 02.01.2015)

Parlament: Nationalkongress (Congresso Nacional), besteht aus: 
- Abgeordnetenhaus (Câmara dos Deputados, 513 Abgeordnete), Präsident: Henrique Eduardo Alves (PMDB) und
- Senat (Senado Federal, 81 Senatoren), Präsident: Renan Vasconselos Calheiro (PMDB), zugleich Präsident des Nationalkongresses.

Die letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen fanden im Oktober 2014  statt.

Präsident des Nationalkongresses: Renan Vasconselos Calheiro (PMDB)

Regierungsparteien:  Lose Koalition eines breiten Parteienspektrums von insgesamt 22 Parteien (ab Februar 2015 insgesamt 28 Parteien):

(in Klammern Fraktionsstärke ab neuer Legislaturperiode, Beginn am 10.02.2015)

  • PT (Partei der Arbeiter) – 88 (70) Abgeordnete, 13 (13) Senatoren,
  • PMDB (Partei der Demokratischen Bewegung Brasiliens) – 71 (66) Abgeordnete, 20 (19) Senatoren
  • PP (Progressive Partei) – 40 (36) Abgeordnete, 5 (5) Senatoren
  • PDT (Demokratische Arbeiterpartei) – 18 (25) Abgeordnete, 5 (6) Senatoren
  • PTB (Partei der Arbeit) – 18 (25) Abgeordnete, 6 (3) Senatoren
  • weitere kleine Parteien.

Insgesamt hat die Regierungskoalition 340 (304) Sitze im Abgeordnetenhaus und (53) Sitze im Senat.

Opposition:

  • DEM (Demokraten) – 28 (22) Abgeordnete, 4 (5) Senatoren
  • PSDB (Partei der Brasilianischen Sozialen Demokratie) – 44 (54) Abgeordnete, 12 (10) Senatoren
  • PSD (Sozialdemokratische Partei) – 45 (37) Abgeordnete, 1 (4) Senator
  • PSB (Sozialistische Partei Brasiliens) – 24 (34) Abgeordnete, 4 (6) Senatoren
  • PPS (Sozialistische Volkspartei, sozialdemokratisch) – 6 (10) Abgeordnete, (1) Senator.
  • weitere kleine Parteien

Gewerkschaften: Es sind 7,2 Mio. Arbeitnehmer in 15.375 anerkannten Gewerkschaften organisiert. Die Central Única dos Trabalhadores (CUT) vertritt mit 35,6% den größten Anteil der organisierten Arbeitnehmer, gefolgt von der Força Sindical (FS) mit 13,8%. Die União Geral dos Trabalhadores (UGT) vertritt 11,2%, die Central de Trabalhadores e Trabalhadoras do Brasil (CTB) 9,2% und die Nova Central Sindical de Trabalhadores (NCST) 8,1% der organisierten Arbeitnehmerschaft. Die Finanzierung der Gewerkschaften erfolgt auf Grundlage einer Abgabe in Höhe eines Tageslohns pro Jahr, die alle Arbeitnehmer per Gesetz an das Arbeitsministerium zu leisten haben, sowie durch Mitgliedsbeiträge.

Arbeitgeberverbände: Der größte und bedeutendste brasilianische Arbeitgeberverband ist der CNI (Confederação Nacional de Indústria) mit 27 regionalen Industrieverbänden. Er vereint über 1.000 assoziierte Arbeitgeberverbände und rd. 196.000 Unternehmen. Weitere wichtige Verbände sind der Industrieverband des Staates Sao Paulo, FIESP (Federacão de Indústrias do Estado de SP), die Confederação Nacional de Comércio (CNC), der bras.Verband für Infrastruktur und Schwerindustrie ABDIB, die Associação Nacional de Fabricantes de Veiculos (ANFAVEA) und die Associação Brasileira de Metalurgicos, Materiais e Mineração (ABM). Im Landwirtschaftsbereich sind vor allem die Confederação Nacional de Agricultura (CNA), União de Indústrias de Cana de Açúcar(UNICA) und Associação de Produtores de Soja de Mato Grosso (APROSOJA) von Bedeutung.

Verwaltungsstruktur: 26 Bundesstaaten und ein Bundesdistrikt, über 5.500 Gemeinden (municípios)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: u.a. Vereinte Nationen (Gründungsmitglied), VN-Sonderorganisationen, Weltbank, IWF, IAEO, Organisation Amerikanischer Staaten, Mercosul, UNASUL

Medien: ca. 4.100 Zeitungen (davon 4 Tageszeitungen mit nationaler Bedeutung: Folha de Sao Paulo, Estado de Sao Paulo, O Globo, Valor Econômico) und mehrere Wochenzeitschriften (insbes. Veja, Época, Carta Capital und Isto É);
7 überregionale TV-Ketten, davon 4 kommerziell; 2 überregionale Kabelgesellschaften, ca. 9.100 Rundfunkkanäle (davon 5000 regional). Deutsche Welle über Kabel, Satellit und Internet.

Bruttoinlandsprodukt: rund 2.243 Mrd. USD (2013)

BIP pro Kopf: 11.310 USD (2013)

Wechselkurs (Durchschnitt 2014): 1 EURO = 3,05 R$; 1 R$ = 0,33 EUR

Hinweis:
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Chile

Reise- und Sicherheitshinweise Chile

Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán).

Geld und Kreditkarten

Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden. Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten unter Eingabe der PIN per Kreditkarte oder EC-Karte mit Maestro-Zeichen älteren Ausgabedatums (kein V-Pay-Zeichen) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, grundsätzlich keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen. Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch. Es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden.

Sprache

Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.

Mietwagen

Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Mietwagen sind leider oft in schlechtem technischen Zustand.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und –handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet auf die Osterinseln gefordert, siehe auch www.who.int. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden zudem Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B empfohlen; nur bei besonderer Exposition ggf. auch Tollwut und Typhus.

Malaria

Chile ist malariafrei.

Dengue-Fieber

Dengue wird derzeit nur auf der Osterinsel durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen.

Leishmaniose

Die cutane und mucocutane Form kommt (sehr selten) in Zentral- und Nord-Chile vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen

HIV / AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Der Verzehr roher Fleisch-, Geflügel-, Fisch- bzw. Eier-Speisen sollte vermieden werden.

Hantavirus

Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Chile wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

Allgemeine Informationen über Chile

Stand: Februar 2015

Ländername: República de Chile / Republik Chile

Klima: Von Wüsten (Norden) über mediterrane (Mitte) bis zu gemäßigt feuchtkühlen Zonen (Süden)

Lage: 17° – 56° südlicher Breite

Größe: 756.626 km²

Hauptstadt: Santiago (6,5 Mio. Einwohner)

Bevölkerung: 16,3 Mio., ca. 75% Mestizen, etwa 10% Indigene, Wachstumsrate ca. 1%

Landessprache: Spanisch

Religionen: Katholiken: 67,37%, Protestanten: 16,62%, Übrige: 11,58%

Nationaltag: 18./19. September (Fiestas Patrias)

Unabhängigkeitserklärung: 18. September 1810 (von Spanien)

Staatsform: Republik und Präsidialdemokratie

Staatsoberhaupt: Präsidentin der Republik,, Michelle Bachelet, seit 11. März 2014 im Amt; Wahl am 15. Dezember 2013

Vertreter des Staatsoberhaupts: Vizepräsident Rodrigo Peñailillo, Innenminister (Partido por la Democracia)

Außenminister: Heraldo Muñoz (Partido por la Democracia)

Regierungschef: Präsidentin der Republik, Michelle Bachelet

Parlament: Kongress, bestehend aus Senat (38 Sitze) und Abgeordnetenkammer (120 Sitze); Wahl nach “binominalem System” (je 2 Senatoren/Abgeordnete in 19 Senats- und 60 Abgeordneten-Wahlkreisen); letzte Wahl am 17. November 2013. Präsident der Abgeordnetenkammer (für ein Jahr): Aldo Cornejo (Christdemokratische Partei); Präsidentin des Senats (für ein Jahr): Isabel Allende (Sozialistische Partei, Tochter des 1973 gestürzten Präsidenten Salvador Allende, nicht identisch mit der gleichnamigen Schriftstellerin)

Regierungsparteien: Bündnis (Nueva Mayoría = Neue Mehrheit) bestehend aus 6 Mitte-Links-Parteien und Bewegungen:

  • Christdemokraten (PDC; 21/6): Partei mit breiter Mitte-Links-Programmatik
  • Partei für die Demokratie (PPD; 15/6): sozialdemokratisch
  • Radikal Sozialdemokratische Partei (PRSD; 6/-): links-sozialdemokratisch
  • Sozialistische Partei (PS; 15/6)
  • Kommunistische Partei (PC; 6/-)
  • Unabhängige und sonstige Linke (4/3)

Oppositionsparteien: zwei Mitte-Rechts-Parteien sowie vier ihnen zuzurechnende unabhängige Abgeordnete und ein Senator:

  • Renovación Nacional (RN, 16 Sitze in der Abgeordnetenkammer / 6 im Senat): liberal-konservativ,
  • Unión Demócrata Independiente (UDI; 29/8): konservative, rechte Volkspartei

außerhalb der Blöcke:

  • Regionalisten-Partei (PRI; 3/2)

Verwaltungsstruktur: Teildezentralisierter Einheitsstaat, aufgeteilt in 15 Regionen (Verwaltungsspitze: Intendenten) und 54 Provinzen (Gouverneure)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: Vereinte Nationen mit allen Unterorganisationen (Santiago: Sitz der CEPAL/ECLAC – VN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik), Weltbank, IWF, OAS (Organisation der Amerikanischen Staaten), UNASUR (Union Südamerikanischer Nationen), CELAC (Gemeinschaft der Staaten Lateinamerikas und der Karibik ), APEC (asiatisch-pazifische Wirtschaftskooperation), Andengemeinschaft, Pazifik-Allianz , OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; seit 2010), IRENA (Internationale Agentur für Erneuerbare Energien). Assoziiert mit MERCOSUR (Gemeinsamer Markt Südamerikas).

Wichtigste Medien: Tagespresse: El Mercurio (konservativ), La Tercera (überwiegend konservativ), La Segunda (konservativ; Abendzeitung) Zeitschriften:Qué Pasa (liberal); diverse weitere Publikationen. 5 TV-Sender mit landesweiter Ausstrahlung, Kabelfernsehen. Einflussreichster Radiosender ist „Radio BíoBío“ (unabhängig).

Bruttoinlandsprodukt (nominal): 282 Mrd. USD (2013)

BIP (nominal) per capita: 17.280 USD (2013), ausgehend von Bevölkerung von 16,3 Mio.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Peru

Reise- und Sicherheitshinweise Peru

Peru wird alljährlich von knapp drei Millionen Besuchern bereist. Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können unter Beachtung der Sicherheitshinweise über die gesamte Länge mit privaten PKWs oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschließlich Cañon de Colca sowie ebenfalls die Weiterfahrt nach Puno.

Große Teile Cuscos und der Umgebung gehören zum Weltkulturerbe und stehen unter Denkmalschutz. Bitte respektieren Sie die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. ä. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden.

Peru Flagge

Geld und Kreditkarten

Barabhebung von Landeswährung (Nuevos Soles) sowie von US-Dollar an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit EC-Karte (MAESTRO-System) möglich. Mit EC-Karten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Reiseschecks sind nicht überall gegen Bargeld einzutauschen. Mit US-Dollar kann vielerorts direkt gezahlt werden. Bei Problemen mit der Geldversorgung können Sie sich z. B. mit der Western Union Bank in Verbindung setzen. Sie ist in allen größeren Städten Perus vertreten. Geldüberweisungen aus dem Ausland können schnell (oft noch am gleichen Tag) erfolgen. Euro-Scheine können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von Euro und gelegentlich auch US-Dollar  in peruanische Soles problematisch.

Passverlust

Der Verlust des Reisepasses bringt erhebliche Probleme mit sich. Vor Ausstellung eines Ersatzdokuments sind häufig zeitraubende Nachforschungen durch die deutsche Auslandsvertretung unerlässlich. Die Ausstellung von Passersatzpapieren an Wochenenden und Feiertagen kann nicht gewährleistet werden. Nach peruanischen Vorschriften muss stets ein gültiges Personalpapier mitgeführt werden. Es empfiehlt sich, eine Kopie des Passes mitzuführen und sie gesondert aufzubewahren. Die Nutzung innerperuanischer Flüge und selbst die Mitnahme in Überlandbussen ist nicht immer gewährleistet, wenn kein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann.

Einzelne Formalitäten nach einem Passverlust

Für die Wiederausreise nach einem Passverlust ist u. a. eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige bei der peruanischen Nationalpolizei, die so genannte “denuncia”, erforderlich. Die Anzeige kann grundsätzlich nur bei der für den Ort des Diebstahls/Verlusts zuständigen Polizeistation aufgegeben werden. Seien Sie bei der Abgabe der „denuncia“ auf bürokratische und umständliche Abläufe gefasst. Die Botschaft wird Ihnen anschließend schnellstmöglich einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland erteilen. Nach Erteilung des neuen Reisedokuments müssen Sie sich entweder an die Generaldirektion der peruanischen Einwanderungsbehörde „DIGEMIN“ (Avda. España 734, Breña, Lima 5; geöffnet Mo-Fr bis 13 h; zumeist nur spanischsprechende Bedienung) oder an eines der Digemin-Büros in der Provinz wenden, damit der peruanische Einreisestempel in das neue Reisedokument übertragen wird. Diese Formalität wird seit September 2012 nicht mehr direkt bei der Ausreise aus Peru erledigt. Es ist deshalb in verschiedenen Fällen schon dazu gekommen, dass gebuchte Flüge nicht angetreten werden konnten. Die Botschaft versucht besonders in eiligen Fällen oder an Wochenenden und Feiertagen, in einer solchen Situation weiterzuhelfen, kann jedoch keine Gewähr übernehmen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenbesitz und Drogenhandel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von 2 bis 25 Jahren rechnen. Drogenkuriere müssen, auch bei Mitführung kleinerer Mengen, mit Haftstrafen von mindestens acht Jahren rechnen. Die Gefängnisse in Peru entsprechen nicht europäischem Standard und sind in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht.

Vermeiden Sie daher jede Berührung mit Drogen aller Art und vermeiden Sie jeden Kontakt zu unbekannten, aufdringlichen Personen. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte auch ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Perus, insbesondere für das gesamte peruanische Amazonasgebiet ist prinzipiell allen Reisenden ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (www.who.int) eine rechtzeitige Impfung, d.h. 10 Tage vor Einreise, dringend zu empfehlen. Aus Peru kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei direkter Einreise aus Deutschland ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung derzeit nach Auskunft der peruanischen Einreisebehörden vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden zudem Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Höhenkrankheit („Soroche“)

In Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte auf eine Höhe von unter 2000 Metern abgestiegen werden. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Das gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig.

Chikungunya

Aktuell gibt es, im Rahmen der sich in der Region seit Januar 2014 ausbreitenden Chikungunya-Epidemie, inzwischen auch Fälle in Peru. Die Chikungunya-Virusinfektion zeigt ähnliche Symptome wie das Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall persönliche Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin

Dengue-Fieber

Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

Leishmaniose

Die cutane und mucocutane Form der Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert.

Oropouche-Fieber

Das Oropouche-Virus ruft ein Dengue-ähnliches Krankheitsbild hervor und wird ebenfalls durch Mücken übertragen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender dämmerungs- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt kann insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Personen tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Ein geringes Risiko besteht im ganzen Land unter 2000 m, v.a. in Ayacucho, Junín, Loreto, Madre de Dios, San Martin, Puerto Maldonado und in Iquitos. Als malariafrei gelten Lima, Cuzco, Machu Picchu, das Anden-Hochland, die Küste im Süden von Lima, Ica und Nazca. Je nach Reiseprofil kann eine Standby-Medikation mit Chloroquin bzw. allenfalls im Einzelfall auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • den ganzen Körper bedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden. Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

  • Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser.
  • Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen.
  • Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen.
  • Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie die Hände so oft wie möglich mit Seife, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Pest

Das Ansteckungsrisiko für Reisende ist sehr gering. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufige Wäschewechsel sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Für beruflich in Pestgebieten Tätige kann im Einzelfall und nur nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner die prophylaktische Einnahme von Antibiotika sinnvoll sein.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert. Das Auswärtige Amt empfiehlt sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in Peru zu informieren oder im Notfall ggf. die entsprechenden Honorarkonsuln zu kontaktieren. In der Regel reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise nach Peru eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

 

Allgemeine Informationen über Peru

Ländername: Republik Peru; República del Perú

Klima: Östliches Amazonasgebiet: feuchttropisch

Hochland: tropisches Hochgebirgsklima

Küste: heiß im Sommer (Dezember – März), kühl von Mai bis November; trocken

Lage: An der Westküste Südamerikas zwischen 0° und 18°südl. Breite, 69° und 81° westl. Länge

Fläche: 1,285 Mio km², 3.079 km Küstenlinie

Hauptstadt: Lima, ca. 9,6 Mio Einwohner (mit Hafenstadt Callao)

Bevölkerung: ca. 30,8 Mio., 47 % Indigene, 37 % Mestizen, 13 % europäischer Herkunft, 3 % asiatischer und afrikanischer Herkunft; Bevölkerungswachstum 1,13 %

Landessprachen: Spanisch (88 %), Quechua, Aymara

Religionen/ Kirchen: 81,3 % römisch-katholisch, 12,5 % evangelisch, verschiedene christliche Kirchen

Nationalfeiertag: 28. und 29. Juli

Unabhängigkeit: 28. Juli 1821

Regierungsform: Republik (Verfassung vom 31.12.1993)

Staatsoberhaupt: Ollanta Humala Tasso, Staatspräsident

Amtsantritt am 28.07.2011, Amtszeit 5 Jahre, direkte Wiederwahl nicht möglich

Vertreter des Staatsoberhaupts: Marisol Espinoza, 1. Vizepräsidentin (Partei ‘Gana Perú’); Amtsantritt am 28.07.2011, Amtszeit 5 Jahre

Regierungschef: Ana Jara Velásquez, Präsidentin des Ministerrats (seit 22.07.2014)

Außenminister: Gonzalo Alfonso Gutiérrez Reinel

Parlament: Kongress: eine Kammer, 130 Sitze

Parlamentspräsidentin: Ana María Solórzano (Partei ‘Gana Perú’)

Legislaturperiode Juli 2011 – Juli 2016

Regierungskoalition: keine formelle Koalition; Regierung stützt sich auf „Gana Perú“ (34 Sitze) und arbeitet eng mit „Perú Posible“ (11 Sitze) zusammen.

Oppositionsgruppen:

  • Fuerza 2011 (Fujimorista): 36 Sitze
  • Acción Popular – Frente Amplio : 9 Sitze
  • Concertación Parlamentaria: 9 Sitze
  • Dignidad y Democracia: 7 Sitze
  • Partido Popular Cristiano y Alianza para el Progreso: 7 Sitze
  • Alianza Solidaridad Nacional: 7 Sitze
  • Unión Regional: 6 Sitze
  • 4 Kongressabgeordnete ohne Parlamentszugehörigkeit

Gewerkschaften:

CGTP – Confederación General de Trabajadores del Perú(marxistisch)

CTP – Central de Trabajadores (der Partei APRA nahestehend)

SUTEP – Sindicato Unitario de Trabajadores de la Educación del Perú (Lehrergewerkschaft)

Verwaltungsstruktur: 25 Regionen, 194 Provinzen

Mitgliedschaft in den wichtigsten internationalen Organisationen:  Mitgliedschaft in den wichtigsten internationalen Organisationen: Vereinte Nationen und Sonderorganisationen, Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS), Andengemeinschaft (Comunidad Andina de Naciones, CAN), Union der Südamerikanischen Staaten (UNASUR), Rio-Gruppe, Lateinamerikanische Energieorganisation (OLADE), Lateinamerikanische Integrations-Assoziation (ALADI), Ständige Süd-Pazifik-Kommission (CPPS), Lateinamerikanisches Parlament, Konferenz der Blockfreien Staaten, Asia Pacific Economic Cooperation (APEC), Gruppe der 15 (inzwischen 19 größere Schwellen- und Entwicklungsländer)

Wichtigste Medien:

8 kommerzielle, 1 staatlicher sowie zahlreiche private Kabel-TV-Kanäle

6 große Tageszeitungen

3 landesweite Radiosender, zahlreiche lokale Radiostationen

3 Wochenzeitungen, zahlreiche politische Magazine

Bruttoinlandsprodukt (2013): ca. 202 Mrd. USD

Pro-Kopf-BIP (2013): ca. 6.622 USD

Wechselkurs: 1 USD = 2,99 PEN (Januar 2015); PEN = Peruanischer Nuevo Sol

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Uruguay

Reise- und Sicherheitshinweise Uruguay

Uruguay hat rund 3,4 Mio. Einwohner, von denen fast die Hälfte in der Hauptstadt Montevideo leben. Das Inland ist sehr dünn besiedelt. Die meisten Touristen, vor allem aus Argentinien und Brasilien, zieht es an die Seebäder der Küste. Während der Hauptreisezeit sind die Hotels oft ausgebucht und verlangen Saisonzuschläge.

Geld und Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden meist akzeptiert. Mit Kreditkarten (und PIN-Nr.) sowie einigen (nicht allen) ec-Bankkarten kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Der US-Dollar und der Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden. Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge für den Überlandverkehr verfügen. Nach Buenos Aires werden – neben Flugverbindungen – etwa zweieinhalb bis dreistündige Überfahrten in Schnellschiffen (“Buquebus”) angeboten.

Die Autoanmietung für Fahrten in Uruguay ist unproblematisch. Die Voraussetzungen: Deutscher Führerschein, Mindestalter 23 Jahre, internationale Kreditkarte. Uruguayische Fahrzeughalter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die jedoch nur Personenschäden abdeckt. Angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle Verkehrsteilnehmer über solche Versicherungen verfügen, sollte daher neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung sowie eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.

Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen (Obergrenze: 0,3 Promille) durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Drogenhandel in Uruguay ist illegal. Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes zur Regulierung des Anbaus, Vertriebs und der kontrollierten Abgabe von Marihuana ist auf Personen mit rechtmäßigem gewöhnlichen Wohnsitz in Uruguay beschränkt und gilt nicht für Touristen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition Tollwut und Typhus empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht erforderlich.

Malaria

Uruguay gilt als malariafrei.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen, kann jedoch in ländlichen Gebieten hiervon deutlich abweichen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden in jedem Fall dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Uruguay wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe u. a. auch www.dtg.org. Die deutsche Auslandsvertretung vor Ort stellt auf Wunsch eine Liste der ihr bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

 

Allgemeine Informationen über Uruguay

Ländername: Republik Östlich des Uruguay (República Oriental del Uruguay)

Klima: gemäßigt-warm, Temperaturmittel: Winter 13,3°C, Sommer 22,8°C

Lage: flach-wellige Hügellandschaft östlich des Uruguay-Flusses und nördlich des Río de la Plata; Grenzen zu Argentinien und Brasilien

Größe des Landes: 176.215 qkm (davon 87,6 % landwirtschaftlich nutzbares Land); maritime Wirtschaftszone: 140.000 qkm

Hauptstadt: Montevideo mit 1,33 Mio. Einwohnern

Bevölkerung: ca. 3,380 Mio. (Wachstumsrate 0,35 %). Einwohner überwiegend europäischer Abstammung; Lebenserwartung 76,6 Jahre

Landessprache: Spanisch

Religionen / Kirchen: Katholisch 45,7; sonstige christliche Gruppen 9%, konfessionslose Gläubige 30,1 %, Atheisten 12 %, Agnostiker 2%, andere 1,2%. Weitgehend laizistischer Staat.

Staatsgründung: 1830

Nationalfeiertag: 25. August ; bezieht sich auf die Unabhängigkeitserklärung vom 25. August 1825

Regierungsform: Präsidiale Demokratie mit direkt gewähltem Präsidenten; 2 Kammern mit 30 Senatoren und 99 Abgeordneten; gültige Verfassung von 1967 mit Änderungen von 1996

Staatsoberhaupt: Präsident und Regierungschef Tabaré Vázquez (Frente Amplio) seit 01.03.2015, Mandatszeit 5 Jahre.

Vertreter: Vizepräsident Raúl Fernando Sendic Rodríguez seit 01.03.2015

Regierungschef: siehe Staatsoberhaupt

Außenminister: Rodolfo Nin Novoa

Parlament: Abgeordnetenhaus (entspricht Bundestag): 99 Sitze; Senat: 30 Sitze

Parlamentspräsident: Raúl Sendic (zugleich Vizepräsident und Präsident der Asamblea Nacional von Uruguay), seit 01.03.2015

Letzte Parlamentswahl: 26.10.2014; nächste Wahlen: Oktober 2019

Regierungspartei: Frente Amplio (FA, Mitte links; 15 Sitze im Senat, 50 Sitze im Abgeordnetenhaus); die Stimme des Vizepräsidenten gibt im Senat den Ausschlag.

Oppositionsparteien:

  • Partido Nacional(Blancos, traditionelle Partei, Mitte-rechts; 10 Sitze im Senat, 32 Sitze im Abgeordnetenhaus
  • Partido Colorado(traditionelle Partei, Mitte-rechts; 4 Sitze im Senat, 13 Sitze im Abgeordnetenhaus)
  • Partido Independiente(Mitte-links; 1 Sitz im Senat, 3 Sitze im Abgeordnetenhaus)
  • Unidade Popular (links; 1 Sitz im Abgeordnetenhaus)

Gewerkschaften: Zahlreiche Betriebs- und Industrie-Gewerkschaften. Dachverband PIT-CNT

Verwaltungsstruktur: Zentralistisch, 19 Bezirksverwaltungen (departamentos) mit geringer Selbstverwaltung, geleitet von direkt gewählten Intendenten

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: u.a. Vereinte Nationen (VN) seit 1945, Internationaler Währungsfond (IWF) seit 1946, Weltbank, World Trade Organisation (WTO) seit 1995, Organisation amerikanischer Staaten (OAS) seit 1948, Lateinamerikanische Integrationsvereinigung (ECLAC, ALADI)seit 1998, IDB seit 1959, Lateinamerikanische Wirtschaftskommission (CEPAL)seit 1948, MERCOSUR seit 1991, UNASUR seit 2011. Montevideo ist Sitz von ALADI und des Sekretariats von MERCOSUR

Wichtigste Medien:

Tageszeitungen: El País (der Opposition nahestehend), El Observador, La República (regierungsnah)

Wochenzeitungen: Búsqueda (wirtschaftsliberal), BRECHA (links)

Rundfunk: Radio Sarandí, El Espectador, Radio Carve, Radio Monte Carlo

Fernsehsender: 1 staatlicher (TNU) und 3 private Stationen, Kabelfernsehen

Bruttoinlandsprodukt (in USD): 55,7 Mrd. USD (2013)

BIP Pro-Kopf-Einkommen (in USD): 16 435 USD (2013)

Hinweis: Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.